Meine Konditonen
Die Leistungen sind Selbstzahler-Leistungen und unabhängig von Pflegebudgets und Zeitvorgaben.
Sie sind jedoch als „Haushaltsnahe Dienstleistung“ § 35 EStG teilweise steuerlich absetzbar ( 20% der Kosten, max. 4000.-€ im Jahr)
Ab Pflegegrad 2 können Sie meine Leistungen bei der Pflegekasse über den Topf der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von jährlich bis zu 2418 € abrechnen.
Folgende Konditionen gelten für meine freundliche und kompetente Begleitung/Betreuung :
- Unser Kennenlerngespräch (ca. 1 Std.) ist kostenfrei und unverbindlich
- Bei regelmässigen Einsätzen wochentags : 9 – 18 Uhr je Stunde 42,– €
- Ab 18 Uhr und Wochenende: je Stunde 46,– €
- Die Zeiten werden nach der ersten Stunde viertelstündlich abgerechnet.
- Für die Anfahrt berechne ich pro Kilometer 0,50 €
- In der Regel werde ich jeweils monatlich eine Rechnung stellen.