Meine Konditonen

Die Leistungen sind Selbstzahler-Leistungen und unabhängig von Pflegebudgets und Zeitvorgaben. 

Sie sind jedoch als „Haushaltsnahe Dienstleistung“ § 35 EStG teilweise steuerlich absetzbar ( 20% der Kosten, max. 4000.-€ im Jahr) 

Ab Pflegegrad 2 können Sie meine Leistungen bei der Pflegekasse über den Topf der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von jährlich bis zu 2418 € abrechnen.

Folgende Konditionen gelten für meine freundliche und kompetente Begleitung/Betreuung :

  1. Unser Kennenlerngespräch (ca. 1 Std.) ist kostenfrei und unverbindlich
  2. Bei regelmässigen Einsätzen wochentags : 9 – 18 Uhr   je Stunde 42,– €
  3. Ab 18 Uhr und Wochenende: je Stunde 46,– €
  4. Die Zeiten werden nach der ersten Stunde viertelstündlich abgerechnet.
  5. Für die Anfahrt berechne ich pro Kilometer 0,50 €
  6. In der Regel werde ich jeweils monatlich eine Rechnung stellen.